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Die Frage der Förderfähigkeit

In der öffentlichen Diskussion um den Ausbau der Königsbrücker Straße werden mit dem Argument der Nicht-Förderfähigkeit bzw. der Förderfähigkeit regelmäßig bestimmte Bauvarianten abgelehnt bzw. als zwingend notwendig dargestellt. Auch jetzt wieder wird von einigen behauptet, die zweispurige v8.4 sei nicht förderfähig.
Um dieser Falschinformation entgegenzuwirken, stellen wir im Folgenden die zentralen Punkte aus der "Richtlinie für die Förderung von Straßenvorhaben kommunaler Baulastträger" (RL-KStB) vor. Anhand der drei Varianten wird danach konkret erklärt, warum aus unserer Sicht die schlanke v8.4 die besten Aussichten auf Förderung hat.

Fördervorraussetzungen

Für eine Förderfähig einer Baumaßnahme ist zwingend notwendig, dass der Bau ...
  1. "zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse" erforderlich ist".
  2. "nach den anerkannten Regeln der Technik" durchgeführt wird.
  3. den "Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit" beachtet.

Verbesserung der Verkehrsverhältnisse

Punkt 1 sagt, dass der Verkehr für die den Fussverkehr, die Bahn, das Rad und das Auto besser werden muss. Dies ist unzweifelhaft auch für die schlanke, zweispurige v8.4 gegeben. Die Bahn und das Auto fahren schneller als heute (40s zur Stoßzeit in Richtung Albertplatz), die Bahn bekommt die neuen Spurabstände, die Radfahrer haben einen durchgehende Radverkehrsführung (z.T. sogar sehr breite Radwege), Kopfsteinpflaster wird durch Asphalt ersetzt und die Gehwege bleiben breit und können endlich gemütlich und funktional eingerichtet werden (Radbügel, Sitzbank, große Bäume, gemütliche Haltestellenbereiche, Platz für die Auslagen der Geschäfte, ...).
Bei der vierspurigen v7 und der Mischvariante fahren die Autos zwar in Richtung Albertplatz zur Stoßzeit noch etwas flüssiger ... dieses widerspricht aber der Tatsache nicht, dass auch die zweispurige Variante 8.4 die Verkehrsverhältnisse verbessert und damit förderfähig ist.

Regeln der Technik

Regelquerschnitte Das Erfülen der "Regeln der Technik" bedeutet, dass die Vorgaben der Baurichtlinien eingehalten werden sollen. Hier gibt es zwar einen gewissen "Dehnungsspielraum", der aber nicht überstrapaziert werden sollte. Im Bild links sieht man die von der "Baubibel" (Richtlinie zur Analge von Stadtstraßen, RASt06) empfohlene Bauweise in Abhängigkeit von der Anzahl der die Straß pro Tag nutzenden Autos (für Vergrößerung auf das Bild klicken). Je nach Abschnitt werden das in Zukunft 13.000 bis 20.000 Autos sein. Ein vierspuriger Ausbau (v7) wäre erst bei über 22.000 Autos/Tag von der Baurichtlinie gedeckt - die v7 sollte daher nicht förderfähig sein. Aber auch bei der Mischvariante v8.7 (zwei Bahn- und zwei Autospuren sind auch vier Spuren) sind Probleme bei der Förderfähigkeit nicht ganz auszuschließen. Allein die schlanke v8.4 erfüllt als einzige Variante auf der gesamten Strecke von Albertplatz bis Stauffenbergallee die Vorgaben der Baurichtlinie RASt06.

Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Der vierspurige Ausbau (Variante 7) ist nun offiziell der teuerste. Dies ist nicht mehr wie früher nur eine Vermutung der Bürgerinitiative, sondern geht eindeutig aus der untersten Zeile der städtischen Evaluation der Varianten hervor. Die Mischvarianten v8.7 ist ebenfalls teurer als die schmale v8.4 - d.h. unter strenger Beachtung des "Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit" ist einzig die schmale v8.4 förderfähig.



Variante 8.4 - wollen wir!