Bis 28. Januar - Erörterungsantwort nicht vergessen!
23.01.2022 19:01:38
Wer in 2019 Eingaben zum Planfeststellungsverfahren zur Königsbrücker Straße eingereicht hat, hat im Dezember 2021 Post von der Landesdirektion bekommen. Darin bittet die Landesdirektion um eure Stellungnahmen zu den Antworten der Stadt auf eure damaligen Eingaben. Klingt etwas kompliziert, ist es aber eigentlich nicht: Ihr habt Eingaben eingeicht, die Stadt hat darauf geantwortet - und nun gibt euch die Landesdirektion die Möglichkeit, auf die Antwort der Stadt zu antworten.
Leider ist es in solchen Verfahren so, dass die Stadt 99% der Eingaben einfach wegbügelt. Dies ist wahrscheinlich bei euch auch so. Dies bedeutet, dass man der Landesdirektion deutlich sagen sollte, dass die Antwort der Stadt nicht befriedigend ist und ihr an eurem Einwand festhaltet. In den Antworten der Stadt auf die Eingaben der Bürgerinitiative wird sogar oft noch nicht mal Bezug auf die Frage genommen: Die antworten einfach 'irgendwas'!
Die Antworten müssen bis 28. Januar bei der Landesdirektion sein! Postanschrift: Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden. Entweder schickt ihr es rechtzeitig mit der Post - oder ihr gebt es persönlich dort ab (das empfehlen wir). Alternativ kann man seine Antwort auch per Mail an koenigsbruecker@lds.sachsen.de schicken.
Für alle, die in 2019 keine Eingabe eingereicht hatten, gibt es über diesen Weg leider keine Möglichkeit, sich einzubringen. Es wir aber im Frühjahr bestimmt Aktionen für eine schöne Königsbrücker und den Erhalt der einzigartigen Baumallee geben.
Bei Fragen oder Hinweisen - einfach uns eine Mail schreiben.