In der öffentlichen Diskussion um den Ausbau der Königsbrücker Straße werden mit dem Argument der Nicht-Förderfähigkeit bzw. der Förderfähigkeit regelmäßig bestimmte Bauvarianten abgelehnt bzw. als zwingend notwendig dargestellt. Erklärend hierzu im Folgenden drei zentrale Punkte aus der Richtlinie des Sächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßenvorhaben kommunaler Baulastträger, RL-KStB:
Die geplante Hilbert-Ausbauvariante (Variante 6) kostet 32.000.000 Euro. Und das ist, was heute veranschlagt ist. Die von Teilen der CDU und der FDP befürwortete noch breitere Ausbauvariante würde 35.000.000 Euro kosten. Über 30 Millionen für 1.5 km Straße? Das dürfte wohl kaum "dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit" entsprechen! Eine Sanierung weitestgehend im Bestand würde weit kostengünstiger sein (keine Enteignung, keine Neuverlegung aller Medienleitungen, weniger Neupflanzungen von Bäumen, weniger Lärmschutzmaßnahmen). Und daher ist auch eine solche Sanierung grundsätzlich förderfähig.
Und da die Planungen der Hilbert-Variante im Wesentlichen aus den Jahren 2003/2006 stammen - die heute gültige Baurichtlinie RASt06 aber erst im Sommer 2007 offiziell in Kraft getreten ist - stellt sich die Frage, ob denn diese Planungen überhaupt nach den heutigen Richtlinien (RASt06) "bau- und verkehrstechnisch einwandfrei" sind. Nach der RASt06 könnte eine Straße mit der Verkehrsbelegung der Königsbrücker Straße wohl sogar einstreifig in jede Fahrtrichtung (Bahn und Kfz zusammen) gebaut werden. Dies wäre mit vielleicht 6,50 Meter Straßenbreite dann doch etwas schmal - aber wenn 6.50 Meter der Richtlinie nach reichen - warum dann 20 Meter breit bauen??
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