Die berühmte Flatter-Ulme im Grundstück Königsbrücker Straße 49 ist vor kurzem offiziell von Oberbürgermeisterin Orosz zum Naturdenkmal (11M, Seite 55) erklärt worden. Vorrausgegangen war dieser Entscheidung eine Online-Petition mit über 1000 Unterschriften, welche den langfristigen Erhalt dieser einst stadtbildprägenden Baumart gefordert hatte.
Die Ernennung zum Naturdenkmal ermöglicht nun, die Ulme als Bestandteil der historischen Allee zu erhalten und die Königsbrücker (zumindest auf diesem Abschnitt) zu einem erlebbaren und funktionierenden Stadtraum zu entwickeln, welcher sowohl den verkehrlichen als auch den stadtplanerischen Ansprüchen einer Hauptgeschäftsstraße entspricht. Daher fordern wir, die Schutzbedürftigkeit und die Schönheit der Flatter-Ulme muss nun auch bei den Planungen zur Sanierung der Königsbrücker Straße Berücksichtigung finden. D.h. zumindest an dieser Stelle darf die Straße nicht breiter werden!
Und die Straße muss auch nicht breiter werden, denn der Auto-, Bahn- und Radverkehr kann locker unter Erhalt des heutigen Straßenquerschnitts (immerhin 10 Metern) bewältigt werden (die Baurichtlinie RASt06 fordert dies sogar).
Wenn die Königsbrücker aber auf dem Abschnitt bei der Ulme nicht breiter werden kann, dann macht es wenig Sinn, sie davor und danach vierspurig auszubauen. Daher wäre es jetzt erst recht angebracht, die überbreiten Ausbaupläne nicht weiter zu verfolgen und die Straße im heutigen Bestandsquerschnitt zu sanieren.
Eine solche "Sanierung innerhalb der Bestandsbordlagen" (Variante 8.2) wird auch momentan geprüft, erste Ergebnisse werden im Frühsommer erwartet. Wir sind gespannt ...
Ein Foto der Ulme mit besserer Auflösung findet man hier (1,7M).