03.01.2012 20:34:15Wie heute (03.01.2012) in den Lokalmedien berichtet wurde (z.B. SZ,
DNN), planen SPD, Linke und Grüne einen Bürgerentscheid zum Ausbau der
Königsbrücker Straße. Hierzu haben uns mehrere E-Mails von Dresdner Bürgern erreicht,
von denen wir hier eine veröffentlichen möchten:
Ich weiß nicht, an wen ich mich mit meinen Bedenken wenden kann.
Ich schreibe deswegen mal hier und bitte um Weitergabe.
Ich habe heute in den Zeitungen von einem angestrebten Bürgerentscheid
für die Königsbrücker gelesen.
Ich bin genau wie Sie gegen den 4-spurigen Ausbau und würde einen Ausbau
im Bestand befürworten. Vor einem Bürgerentscheid habe ich ehrlich gesagt
etwas Angst, weil die Masse in Dresden (das zeigen andere Fälle in der Stadt -
z.B. Waldschlösschenbrücke) keine Ahnung hat, uninformiert ist
(und sich auch nicht die Mühe macht, Argumente zu prüfen) und die
Autolobby noch sehr stark ist. Insoweit halte ich das Ansinnen nicht
für eine gute Idee - auf der anderen Seite weiß ich allerdings auch
nicht, welche anderen Möglichkeiten noch bleiben. Gibt es nicht irgendwelche
Gesetze, Richtlinien etc. die beim Straßenbau eingehalten werden
müssen und gegen den 4-spurigen Ausbau stehen?
Diese Position ist auch etwas ausführlicher auf dem Internetportal
Quo Vadis Dresden
exzellent zusammengefasst.
Ob tatsächlich eine Bürgerbefragung durchgeführt wird, wird der Stadtrat am
19. Januar entscheiden. Allerdings wird dafür eine 2/3-Mehrheit benötigt.
Da Linke, Grüne und SPD nur ca. 50% der Sitze halten, bedeutet dies, dass
viele Stadträte der bürgerlichen Parteien dem Bürgerbegehren
ebenfalls zustimmen - also ein Begehren gegen ihren eigenen Beschluss
befürworten - müssten. Dies ist unter normalen politischen Bedingungen
unrealistisch.
Aber was ist bei der Königsbrücker schon normal?! Vielleicht sagen sich CDU/FDP
"heissa, das wird ein Spaß" und lassen das Volk entscheiden. Denn was bislang nicht
in der Zeitung stand, ist, dass durch die Statuten der Stadt die zu stellende Frage
vorgegeben ist. Man kann nicht fragen "Sollen die Bäume, Parkplätze und Vorgärten
erhalten werden?" oder "Sind sie für eine behutsame und wirklich stadtteilverträgliche Sanierung?".
Vielmehr wird der Text lauten (sinngemäß) "Sind sie gegen den am 29.09.2011 beschlossenen Ausbau der
Königsbrücker Straße?". Menschen sind aber ungern gegen etwas.
Und dies wird den "Wahlkampf" für das Bürgerbegehren nicht gerade einfacher machen.
Was aber kann man tun?
Zum Abschluss wollen wir versuchen, die Frage nach den Möglichkeiten, einen überbreiten
Ausbau noch zu verhindern, zu beantworten:
- Das nun wieder geweckte mediale Interesse dazu nutzen, den Betonfraktionen zu sagen,
dass die beschlossene Variante (V5, vierspurig, über-über-18-22-Meter-breit)
gegen so ziemlich sämtliche in den letzten Jahren rechtskräftig
gewordenen Richtlinien und Bauempfehlungen
(z.B. RASt06, ERA2010, ESG2011) verstößt. Es ist daher höchst fraglich, ob diese Planung das Planfeststellungsverfahren und die darauf folgenden Klagen übersteht.
Dies ist im Übrigen auch die Position der Mitgliedern des wissenschaftlichen Beirats der Stadt Dresden (Prof. Dr.-Ing. Gerd-Axel Ahrens, Prof. Dr.-Ing. Udo J. Becker, Prof. Dr.-Ing. Klaus J. Beckmann, Prof. Dr.-Ing. Reinhold Maier, Prof. Dr.-Ing. Bernard Bäker, Prof. Dr.-Ing. Jürgen Krimmling, Prof. Dr.-Ing. Franz Pesch, Prof. Dr. Dr. h. c. Bernhard Müller)! Man muss diesen Fraktionen sagen, dass weitsichtige, finanzenschonende,
bürgernahe, verkehrlich nachhaltige und konstruktive Stadtpolitik im Fall der Königsbrücker
gerade bedeutet, sich von selbst von V5 zu distanzieren.
- Das nun wieder geweckte mediale Interesse dazu nutzen, der Linken, den Grünen und der SPD
zu sagen, dass ihre (weiterhin von großen Teilen dieser Parteien getragene) Vorzugs-Ausbauvariante
(V4, überbreit-17-21-Meter-breit) keine wirkliche Alternative darstellt.
Auch hier fallen alle Bäume nördlich des Bischofswegs, die Vorgärten werden zu
großen Teilen vernichtet und die Zahl der Parkplätze wird fast halbiert.
Im übrigen halten wir von "Königsbrücker muss leben!" diese bald 10 Jahre alten
Planungen für auch nicht gerichtsfest.
- Die Menschen, die Medien, den Stadtrat daran erinnern, dass momentan eine Prüfung einer
"Sanierung weitestgehend im Bestand" von der Stadtverwaltung durchgeführt wird.
Es muss aus allen Richtungen (öffentlicher Druck, Stadtrat, diese Seite) dafür gestritten
werden, dass diese Prüfung nicht verwässert und schlechtgerechnet wird. Am Ende dieser
Prüfung sollte eine Tabelle vorliegen, in denen - wahrheitsgemäß - vergleichend zu V4/V5
die Zahl der Bäume, die Zahl der Parkplätze, die Breite der Haltestellen und Gehwege,
die zu enteignenden Flächen (Kosten), die Baukosten, Bauzeit, Wertverlust der Immobilien,
etc. aufgelistet ist. Dann kann objektiv entschieden werden. Und wenn 10 Meter Straßenbreite nicht ausreichen sollten, so tun es vielleicht 11 oder 12? Irgendwann weit vor den jetzt geplanten 18-22 Metern wird der Verkehr schon zu bewältigen sein und wir können wertvolle urbane Fläche erhalten (und billiger wird's auch).
- Im Übrigen könnte auch ein Anlieger auf die Einhaltung der Feinstaubgrenzen klagen.
Diese liegen seit Jahren an der Königsbrücker weit über den zulässigen Grenzwerten.
Bei erfolgreicher Klage müsste die Stadt sofort etwas machen, und die einzige
effiziente und zeitnah umzusetzende Maßnahme wäre eine Pförtnerampel-Regelung
an der Heeresbäckerei/Stauffenbergallee (und evtl. Albertplatz).
Mit dem dadurch gedrosselten Verkehrsaufkommen gäbe es aber ein weiteres wichtiges
Argument, dass man die Straßenbreite nicht verdoppeln muss.
Am Freitag sind wir wieder um 17 Uhr an der Schauburg mit Informationen, Plänen, Bildern, Unterschriftenlisten und Glühwein!